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wappen nrwDie Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 28. Februar 2023 nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit entfallen in Nordrhein-Westfalen die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ab dem 1. März.

wappen nrwIm Zusammenhang mit dem Auslaufen der meisten Corona-Regeln zum 1. Februar 2023 (wir berichteten) ändert sich auch in den Schulen das ein oder andere. Darauf wies nun NRW-Schulministerin Dorothee Feller in einem Elternbrief hin: Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden - bis die Bestände aufgebraucht sind. In den Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich würde niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern und Erziehungsberechtigten könnten weiterhin eigenverantwortlich entscheiden.

wappen nrwDie Landesregierung wird zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. Schutzmaßnahmen werden sich ab dann auf Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen konzentrieren. Die meisten anderen Bundesländer verfahren ähnlich, wie das Land in seiner Pressemitteilung berichtet. Hierdurch werde eine sehr weitgehende Rückkehr zur Normalität ermöglicht. Neben der Maskenpflicht im ÖPNV werden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.

coronaschvo 221223Zum 23. Dezember 2022 wurde die Coronaschutzverordnung des Landes NRW angepasst. Für Besucherinnen und Besucher ist ein an dem Tag des Besuchs durchgeführter Coronaselbsttest ausreichend. Im Zweifel kann die Einrichtung Besucher vor Ort verpflichten, einen Test durchzuführen. Die neue Coronaschutzverordnung mit den markierten Änderungen könnt findet ihr HIER.

wappen nrwNordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Dabei verzichtet das Land aufgrund des aktuell in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehens auf die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen. Die Regelungen gelten vorbehaltlich eines weiterhin beherrschbaren Infektionsgeschehen zunächst bis zum 30. November 2022. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Es gilt unverändert: Dass wir derzeit auf eine Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt.