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Seit Montag (16. März) müssen alle so genannten "Amüsierbetriebe" wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag, 17, März 2020, ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt.
Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet. Auch die Sportstätten des Hochsauerlandkreises in den kreiseigenen Schulen und Berufskollegs bleiben geschlossen.

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.