In NRW können Friseure ab 4. Mai ihre Salons unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder öffnen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ändert hierzu die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die Vorgaben sehen wie folgt aus: Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im Salon ist obligatorisch. Verboten bleiben weiterhin gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben,Augenbrauenzupfen, Gesichtskosmetik und Rasieren und Bartpflege. Weitere Vorgaben:
+ Keinen Zutritt zu Friseursalons dürfen Personen Symptomen einer Atemwegsinfektion bekommen.
+ Auch müssen sie ab Montag die Kontaktdaten ihrer Kunden dokumentieren.
+ Kundinnen und Kunden haben einen Umhang zu tragen.
+ Friseurinnen und Friseure müssen außerdem Einweghandschuhe anlegen und diese bei jedem neuen Kunden wechseln.
+ Materialien und Geräte wie Scheren und Kämme sind nach jedem Kunden, mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen. Dieser zerstöre die lebenswichtige Hülle möglicher Viren.
Die Standards wurden vom Land NRW gemeinsam mit den Innungen des Friseurhandwerks erarbeitet. „Unsere Auflagen sind streng, aber ich glaube, sie sind ein guter Kompromiss zwischen dem Infektionsschutz und dem berechtigten Interesse von Friseurinnen und Friseuren, wieder ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen. Sie können eine Blaupause für weitere mögliche Öffnungen im sogenannten ‚körpernahen Dienstleistungssektor‘ sein“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Corona-Virus wird uns lange begleiten. Deswegen müssen wir gemeinsam Verhaltensregeln erarbeiten, die uns vor einer neuen Infektionswelle schützen, aber unserer Gesellschaft und Wirtschaft die dringend erforderlichen Freiräume geben.“
Das Ministerium hat darüber hinaus Hygiene- und Schutzstandards für die Fußpflege - sowohl für die sogenannten podologischen Dienstleistungen als auch die kosmetische Fußpflege - erlassen. Zwar war die medizinisch erforderliche Fußpflege zu keinem Zeitpunkt untersagt, die Regelungen schaffen allerdings Rechtssicherheit für das gesamte Leistungsspektrum der Fußpflege.
Die ab 4. Mai gültige Verordnung erreicht hier über diesen Link: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf
Wir empfehlen euch, bei euren Friseuren nachzufragen, wie es bei ihnen ab nächster Woche laufen wird. Terminvergaben dürften in den meisten Fällen erforderlich sein - auch bei den Herren.