Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab 15. Mai 2021 veröffentlicht. Die Landesregierung reduziert angesichts sinkender Infektions- und steigender Impfzahlen zahlreiche Beschränkungen und schafft Möglichkeiten für schrittweise Öffnungen. Die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort. Für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 gibt es nun Perspektiven für den Sommer. Laut Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, gebe es einen "deutlichen Hoffnungsschimmer". Die Landesinzidenz sei seit Anfang Mai deutlich gefallen, ebenso die Zahl der beatmeten Corona-Patienten. Auch sei nun mehr als ein Drittel der Menschen in NRW mindestens einmal geimpft. "Daher können wir nun vorsichtig und mit Augenmaß wichtige Öffnungsschritte gehen, auf die wohl fast alle sehnsüchtig warten.“
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Es ist erfreulich, dass die Inzidenzwerte derzeit stark rückläufig sind. Dies ist auch eine gute Nachricht für das wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen: Für die Gastronomie und Hotellerie wird dadurch die Rücknahme von Einschränkungen möglich, auf die viele lange gewartet haben. Für den Einzelhandel sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen – und für Messen erhalten Veranstalter und Aussteller endlich eine Planungsgrundlage.”
Geimpfte werden bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt
Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. Fallen die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, sollen Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. Die erste Stufe mit vorsichtigen Öffnungen gilt bei Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt bei Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
Das PDF der neuen Coronaschutzverordnung mit den markierten Änderungen findet ihr HIER.
Folgende Stufen sieht die Coronaschutzverordnung künftig vor (Screenshots: Land.NRW):
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