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wappen nrwBereits ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, gilt in allen Schulen in NRW wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz. Das hat das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.


„In der gegenwärtigen Situation, in der wir uns auch mit einer neuen Virusvariante auseinandersetzen müssen, haben wir aus Gründen der Vorsicht entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz wieder einzuführen. Wir wollen damit auch in den kommenden Wochen den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht sichern. Meine oberste Priorität ist und bleibt es, die Schulen offenzuhalten. Gerade in der Pandemie ist es entscheidend, dass für Kinder und Jugendliche ihr Schulalltag weiterhin gewährleistet ist, sie Struktur und Halt bekommen“, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer, so eine Pressemitteilung des Landes. Damit würden auch die Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft aufgenommen, die sich durch die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht auch bei den Schülerinnen und Schülern sicherer fühlt.

Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Die Schulmail dazu findet ihr HIER.