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wappen nrwDas an Grund- und Förderschulen bisher praktizierte "Lolli-Testverfahren", welches in NRW bisher umgesetzt wurde, ist bundesweit ein besonderes Verfahren. So wurden die Corona-Tests mit den kleinsten Schülerinnen und Schülern vereinfacht. Die Proben wurden im Klassenpool getestet und nur bei einem positiven Ergebnis wurden die Einzeltests ausgewertet. Nun wird das System aufgrund der knappen Testkapazitäten - in NRW werden derzeit run 400.000 PCR-Tests in diesem Zusammenhang pro Woche durchgeführt - verändert. Folgende Veränderungen wird es laut Schulministerium geben:

 

  • Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.

  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.

  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.

  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.

  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.

  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.


Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.

Die Grundschulen werden ab sofort vollumfänglich in das Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests eingebunden, so dass sich die Schulen mit den notwendigen Bedarfen weiterhin eindecken können. Schon jetzt mit dem Stichtag 19. Januar 2022 haben die Grundschulen einen durchschnittlichen Bestand von insgesamt rund 2,5 Millionen Schnelltests (4,1 Tests pro Schüler) im Rahmen der wöchentlichen Cosmo-Abfrage gemeldet, eine Bevorratung für über eine Kalenderwoche ist also bereits wie vom Schulministerium in der Vergangenheit bei den Schulen angefordert, gegeben.

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte zu den Veränderungen: „Das bisherige „Lolli“-PCR-Verfahren an unseren Grund- und Förderschulen ist nahezu einzigartig in der Bundesrepublik, kein anderes Land hat es geschafft, ein solch komplexes und hochsensitives System in seinen Schulen zu etablieren. Es hat uns in den ersten Wellen der Pandemie sehr gute Dienste erwiesen, ist anerkannt und hat den für die Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht seit dem 10. Mai 2021 flächendeckend gesichert. Aufgrund der fehlenden PCR-Kapazitäten muss die Landesregierung in der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, um entsprechend der heutigen Problemanzeige der Labore die PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen Bedingungen gerade unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht zu halten – und gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten.“