Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 28. Februar 2023 nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit entfallen in Nordrhein-Westfalen die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ab dem 1. März.
„Die Corona-Schutzverordnung hat uns fast drei Jahre verlässlich durch die Pandemie begleitet. Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt – wenn das erforderlich war, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten. Dabei galt unser Augenmerk stets dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems”, meint Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Den ersten Corona-Fall in NRW gab es übrigens am 25. Februar 2020. Im Hochsauerlandkreis wurde der erste Fall am 10. März 2020 registriert.
Keine Testpflicht mehr in Krankenhäusern
Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet das Land entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen.
Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls. Da auch für diese Bereiche künftig die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.
Nur Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleibt
Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert. Somit verbleibt ab dem 1. März alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Minister Laumann: „Ich danke allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in Behörden, Unternehmen oder Vereinen umgesetzt haben sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Schutzverordnung in ihrem Alltag verantwortungsvoll beachtet haben. Das war gelebte Solidarität, die uns geholfen hat, gemeinsam durch die Pandemie zu kommen.
Solidarität bewahren
Diese Solidarität sollten wir uns bewahren und mit unseren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus weiter gut aufeinander achten und auch respektieren, wenn jemand sich und andere weiterhin mit Maske und mehr Distanz schützen will.”