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Ein Blick aus der Luft in den Bereich der Hüttenstraße. Luftbild: bigge-onlineDer Ausschuss "Planen und Bauen" hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2022, die Verwaltung beauftragt, für die Hüttenstraße in Olsberg die endgültige Ausbauvereinbarung mit Straßen.NRW abzuschließen, die Öffentlichkeitsbeteiligungen und die weiteren Schritte bis zur Ausschreibung durchzuführen. Die L743 befindet sich in Trägerschaft des Landesbetriebs Straßen.NRW. Die Stadt Olsberg möchte Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer herbeiführen. Der heutige teils nur 80cm breite, einseitige Gehweg soll beidseitig auf 1,50 Meter ausgebaut werden. Auf der Südseite würde es den Gehweg dann von der Kapstraße bis zum Abzweig im Bereich Hüttenstraße 30/32 geben. Für Radfahrer soll es beidseitig sogenannte "Radfahrangebotsstreifen" geben, die man auch schon aus der Innenstadt kennt. Die Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr würde in beiden Richtungen bei 2,38 Meter liegen - zusätzlich zu den überfahrbaren Radfahrstreifen.


Im Rahmen der Ausbauvereinbarung würde die Stadt Olsberg die Planung und Durchführung der Gesamtmaßnahme übernehmen. Straßen.NRW würde die Kosten für die Fahrbahnerneuerung erstatten. 

Neue Anbindung von Tannenköpfchen, Kirchstraße und Lingelscheid

Die Straßen Tannenköpfchen, Kirchstraße und Lingelscheid sollen im Rahmen der Umgestaltung über nur noch eine neue verkehrsgerechte Einmündung in Höhe der Firma Olsberg über die Hüttenstraße angebunden werden - für die Anlieger würde dies insgesamt zu Verbesserungen führen, erläuterte Thomas Rösen von der Stadtverwaltung. Für Fußgänger und Radfahrer soll es eine direkte Wegeverbindung vom Lingescheid zur Hüttenstraße geben. Platz für Grünstreifen wird es durch die Verbreitung des Gehwegs und den Radfahrstreifen nicht geben, wie Thomas Rösen auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläuterte.

Aktuelle Kostenschätzung: 2,1 Millionen Euro

Nach einer aktuellen Schätzung werden die Kosten für die Gesamtmaßnahme bei rund 2,1 Mio. Euro liegen. Hinzu kommen rund 300.000 Euro für Erneuerungsmaßnahmen an der Kanalisation, die das Abwasserwerk trägt. Nach einer entsprechenden Aufteilung der Kosten würde der städtische Anteil rund 35 Prozent der Gesamtsumme betragen - also etwa 740.000 Euro. Nach Auskunft von Straßen.NRW ist von Seiten des Landes NRW eine Finanzierung des Projektes für das Jahr 2023 vorgesehen.

Der geplante Gehwegausbau stellte nach bisher geltender Rechtslage des Landes NRW eine Straßenbaumaßnahme dar, die eine Beitragspflicht der Anlieger auslöst - eigentlich. Denn nach den im Frühjahr neu erlassenen rechtlichen Regelungen werden die Anliegeranteile nun voraussichtlich vom Land NRW übernommen. Gemeinsam mit dem „grünen Licht“ für die Planungen beauftragten die Ausschussmitglieder die Stadtverwaltung auch, im Sommer und Herbst dieses Jahres die betroffenen Anlieger und Unternehmen zu informieren und eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.